AGB

AGB von NAPOLEON Grillakademie/ KOCHSCHULE4YOU ( Stand 01.01.2023)

 

1 Geltungsbereich der AGB

Die Buchung von Leistungen/Veranstaltungen bei Napoleon Grillakademie/ Kochschule4you (im folgenden Veranstalter

genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

 

2 Vertragsschluss

1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Kochkurs/Grillkurs/Event) bzw.

Buchung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das Internet erfolgen kann, bietet

der Veranstalter dem Teilnehmer, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der

jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die

während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Nach

Anmeldung/Buchung erhalten Sie vom Veranstalter eine Rechnung/ Buchungsbestätigung, die

per Internet oder Post verschickt wird.

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf

Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu

überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen.

Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung

des Kurses/Events keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit

dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und versichert, dass er die

erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erfüllt.

4. Der Teilnehmer willigt ein, dass vom Veranstalter erstellte Videos und Fotos für eigene

Werbezwecke veröffentlicht werden dürfen. Es bedarf dafür keine zusätzliche Vereinbarung.

Der Teilnehmer kann vor Kursbeginn einer Veröffentlichung widersprechen.

3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der

Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung,

Details und Erläuterungen.

2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung

durch den Veranstalter verbindlich.

3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach

Vertragsschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist

verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen

unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen

kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein

Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt den

Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des/der

Kurses/Veranstaltung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich

nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der

Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro. Es sei denn, im zugrunde liegenden Vertrag

wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5. Gutscheine haben eine Gültigkeit von 24 Monate ab Kaufdatum. Eine Rückzahlung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.

 

4 Zahlung

1. Beim Kauf von Gutscheinen/ Termintickets bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung

(Kurs/Event) ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

2. Wird der Preis innerhalb gesetzter Frist nicht bezahlt, kann der Veranstalter die Anmeldung/

Buchung als nichtig erklären.

5 Rücktritt durch den Teilnehmer/ Auftraggeber

1. Der Teilnehmer/ Auftraggeber kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom

Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt

unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren

ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer/Auftraggeber steht dem Veranstalter unter

Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche

anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

Bei Veranstaltungen/Events gilt:

gebucht ist gebucht und ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zu stornieren.

Der Auftraggeber zahlt mindestens 30% der vereinbarten Endsumme als Entschädigung. Bei

Stornierungen bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn; 50 % und bis 1 Woche vor Beginn: 100 %.

Bei Nichtantritt sind ebenfalls 100% der vereinbarten Summe fällig.

 

 

Bei Koch-/ Grillkursen und Tasting gilt:

Ab Zugang der Buchung bzw. Bestätigung bis 1 Woche vor Beginn, sowie bei Nichterscheinen /

Nichtantritt aus persönlichen Gründen des Teilnehmers: 100 %

bis 8 Tage vor Beginn: 75 %

bis 15 Tagen vor Beginn: 50 %

bis 30 Tage vor Beginn: 0 %.

3. Dem Teilnehmer/ Auftraggeber ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine

oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem

Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

4. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm

entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu bezifferndem und zu belegendem Kosten

zu berechnen.

5. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins und des Ortes

besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines

Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf eine

pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag

(Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Veranstalter an

den Teilnehmer unbar ausgezahlt.

6. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der

Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

6 Rücktritt und Terminverschiebung durch den Veranstalter

1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten

Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben, aus

Kursbeschreibung ersichtlich oder es wird auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen

Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl).

b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber, die Absage der Veranstaltung

(Kurs/Events) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der

Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt des Veranstalters später als 24 Stunden vor Beginn ist nicht zulässig.

2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung

nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen

überschritten wird, der Kursleiter kurzfristig ausfällt und kein Ersatz zur Verfügung

steht und höherer Gewalt wie Sturm, Unwetter, Pandemie usw.

3. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt (Pandemie, Ausgangsbeschränkungen, behördliche Auflagen oder Ausnahmezustand), wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar

erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die

genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der

Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu

erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle

Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last. Der Veranstalter kann dem Teilnehmer/ Auftraggeber Alternativen anzubieten.

4. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1-3 durch den Veranstalter wird ein Ausweichtermin angeboten. Dieser kann vom Veranstaltungsteilnehmer innerhalb von 2 Tagen nach Bekanntgabe der Verschiebung/ Absage widersprochen werden. In diesem Fall wird für die Ticketgebühr bzw. die bereits getätigten Anzahlungen ein Wertgutschein mit 2jähriger Gültigkeit erstellt, welcher selbstständig vom Teilnehmer/ Auftraggeber auf der Onlineplattform von Kochschule4you für ein Ausweich-Event seiner Wahl eingelöst werden muss.

Ein Anspruch auf Rückzahlung von Leistungen sind ausgeschlossen.

5. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die

Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem

Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der

anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung

nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten

Veranstaltungspreis.

 

7 Haftung

1. Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird

auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter

Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen

Veranstaltungspreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung

von Nebenpflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

3. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt

nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger Garantiehaftung finden die

vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als

Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

5. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

 

8 Ausschlussklausel

Im Falle einer von staatlicher Willkür und grober Verletzung der Staatspflichten herbeigeführten Insolvenz/ Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, wird eine Rücküberweisung von bereits geleisteten Zahlungen des Teilnehmers/ Auftraggebers bis zur juristischen Klärung durch ein Gericht aufgeschoben.

 

9 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet

ausschließlich gültiges deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

2. Sitz des Gerichtsstandes ist Hamburg.

 

9 Schlussbestimmungen

1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen

Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe

kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Gleiches gilt für Lücken.

2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des

Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten

werden entsprechend dem BDSG geschützt.

 

NAPOLEON Grillakademie

wird betrieben von:

Axel Poschke

Büroanschrift:

Achter de Dannen 31a

22844 Norderstedt

 

 

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