AGB von NAPOLEON Grillakademie/ KOCHSCHULE4YOU vertreten durch TFM Trendsetter Factory Merchandising GmbH, Reller 7, 21079 Hamburg (Stand 31.01.2024)
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Buchungen von Leistungen/Veranstaltungen bei Napoleon Grillakademie/Kochschule4you, vertreten durch TFM Trendsetter Factory Merchandising GmbH, Reller 7, 21079 Hamburg (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und dem buchenden Kunden (nachfolgend "Teilnehmer" genannt). Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung.
Vertragsabschluss
1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Kochkurs/Grillkurs/Event) bzw. Buchung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das Internet erfolgte, bietet der Veranstalter dem Teilnehmer, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Nach Anmeldung/Buchung erhalten Sie vom Veranstalter eine Rechnung/ Buchungsbestätigung, die per Internet oder Post verschickt wird.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Events keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet, sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und versichert, dass er die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erfüllt. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung der Hausordnung.
4. Der Teilnehmer willigt ein, dass vom Veranstalter erstellte Videos und Fotos für eigene Werbezwecke veröffentlicht werden dürfen. Es bedarf dafür keine zusätzliche Vereinbarung. Der Teilnehmer kann vor Kursbeginn einer Veröffentlichung widersprechen.
Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.
2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur mit einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
3. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von maximal 5 Tagen einen Rücktritt zu den u.g. Konditionen anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers nach den u.g. Bedingungen bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des/der Kurses/ Veranstaltung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inkl. MwSt. in Euro. Es sei denn, im zugrunde liegenden Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5. Gutscheine haben eine Gültigkeit ab Kaufdatum von 3 Jahren zum Ende des Kalenderjahres wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Ergeben sich Änderungen aus dem Gesetz, findet diese mit in Kraft treten der Gesetzesänderung in diesen AGBs Anwendung. Eine Rückzahlung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Zahlung
1. Beim Kauf von Gutscheinen/ Termintickets bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung (Kurs/Event) ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
2. Wird der Preis innerhalb der gesetzten Frist nicht bezahlt, kann der Veranstalter die Anmeldung/Buchung als nichtig erklären.
Rücktritt durch den Teilnehmer
1. Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens und des Kaufdatums schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
Bei Veranstaltungen/Events gilt:
- gebucht ist gebucht und ist nur im gegenseitigen Einvernehmen stornierbar.
- Bei Nichtantritt sind grundsätzlich 100% der vereinbarten Summe fällig.
- Bei Stornierungen bis 1 Woche vor Beginn bis zum Veranstaltungsbeginn sind ebenfalls 100 % der vereinbarten Summe fällig.
- bis 20 Tage bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn und länger: 30%
Bei Koch-/ Grillkursen und Tasting gilt:
- Ab Zugang der Buchung bzw. Bestätigung bis 1 Woche vor Beginn, sowie bei Nichterscheinen/ Nichtantritt des Teilnehmers: 100 %
- bis 8 Tage vor Beginn: 75 %
- bis 15 Tage vor Beginn: 50 %
- bis 30 Tage vor Beginn: 10 %
Der vereinbarte Preis entspricht dem in der auch elektronisch übermittelten Buchungsbestätigung aufgeführten Gesamtpreis. Die Stornierungsgebühren sind mit Zugang des Rücktritts fällig.
Liegt der Rücktrittsgrund nicht in der Risikosphäre (Höhere Gewalt) des Teilnehmers/ Veranstalters, haben sich beide Vertragsparteien schriftlich zu einigen.
3. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener und dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten, zu berechnen.
5. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins und/oder des Ortes besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Veranstalter an den Teilnehmer bargeldlos (elektronisch) ausgezahlt.
6. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen wie unter (Vertragsabschluss 3.) erfüllt.
Rücktritt und Terminverschiebung durch den Veranstalter
1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben, aus der Kursbeschreibung ersichtlich oder es wird auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl).
b) Der Veranstalter ist dem Teilnehmer gegenüber verpflichtet, die Absage der Veranstaltung (Kurs/Events) unverzüglich zu erklären, sobald feststeht, dass sie aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.
c) Ein Rücktritt des Veranstalters später als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist nicht zulässig.
2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird, der Kursleiter kurzfristig ausfällt und kein Ersatz zur Verfügung steht oder höherer Gewalt (wie Sturm, Unwetter, Pandemie, u.a.) eintritt.
3. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt (Pandemie, behördliche Auflagen oder Ausnahmezustand), wozu auch die Zerstörung der Unterkünfte des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Bereits erbrachte Leistungen werden bei einer möglichen Erstattung vom Veranstalter abgezogen oder zusätzlich zu einem neuen Termin berechnet. Ergeben sich die genannten Umstände nach Veranstaltungsbeginn kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last. Der Veranstalter kann dem Teilnehmer Alternativen anzubieten.
4. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1-3 durch den Veranstalter wird ein Ausweichtermin angeboten. Dieser kann vom Veranstaltungsteilnehmer innerhalb von 2 Tagen nach Bekanntgabe der Verschiebung/ Absage widersprochen werden. In diesem Fall wird für die Ticketgebühr bzw. die bereits getätigten Anzahlungen ein Wertgutschein mit 2jähriger Gültigkeit erstellt, welcher selbstständig vom Teilnehmer/ Auftraggeber auf der Onlineplattform von Kochschule4you für ein Ausweich-Event seiner Wahl eingelöst werden muss. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Leistungen ist ausgeschlossen.
5. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Veranstaltungsbeginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. In Ausübung seines Hausrechtes kann der Veranstalter den Teilnehmer des Hauses verweisen und ein Hausverbot erteilen. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis.
Haftung
1. Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
3. Alle Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
5. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Ausschlussklausel
1. Im Falle einer von staatlicher Willkür und grober Verletzung der Staatspflichten herbeigeführten Insolvenz/ Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, wird eine Rücküberweisung von bereits geleisteten Zahlungen des Teilnehmers bis zur juristischen Klärung durch ein Gericht aufgeschoben.
Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschließlich gültiges deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Gerichtsstand ist ausschließlich das Amtsgericht Hamburg Harburg.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen (AGBs) unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder ihr möglichst nahekommenden gesetzlichen (Ersatz-) Bestimmung. Gleiches gilt für Lücken. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.
Datenschutz
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem BDSG geschützt. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Ihre Daten werden unverzüglich gelöscht, außer es besteht eine zwingend erforderliche Verarbeitung wie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (gesetzliche Aufbewahrungsfristen etc.), der wir unterliegen, oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Dann schränken wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein.
NAPOLEON Grillakademie/ Kochschule4you wird betrieben von: TFM Trendsetter Factory Merchandising GmbH, Reller 7, 21079 Hamburg
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